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Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit

Die Begriffe einfache und leichte Sprache haben grundsätzlich die gleiche Bedeutung. Die leichte Sprache geht unserer Meinung nach aber noch einen Schritt weiter.

Einfache Sprache

Für die Gebrauchstauglichkeit ist die Verwendung einer einfachen Sprache sehr wichtig. Gut verständliche Sprache nützt dabei allen Internetbesuchern und nicht speziell einer bestimmten Gruppe.

  • Wortwahl: Leicht verständliche gängige Wörter einsetzen (beispielsweise "Beleuchtung" statt "Illumination"), Anglizismen und Fachtermini oder Wörter aus dem Englischen, Fachbegriffe, Abkürzungen oder Komposita (Verbindungen mehrere Wörter wie beispielsweise "Inhaltsverständlichkeitsüberprüfungen") vermeiden, nicht vermeidbare Fachbegriffe erklären
  • Satzbau: kurze nicht verschachtelte Sätze mit aktiven Verben bilden, Füllwörter (wie "auch", oder "natürlich") nur sparsam verwenden. Eine Satzlänge von 10 bis 15 Wörtern ist empfehlenswert, über 20 Wörter sind unbedingt zu vermeiden
  • Textaufbau: Texte durch Überschriften und Absätze überschaubar gestalten, die Orientierung im Inhaltsbereich durch sprachliche, typografische und symbolische Markierungen unterstützen: Umrahmungen von Texten, farbige Unterlegung des Textes, Verwendung von fetter Schrift, Nummerierungen
  • Schriftenverwendung: Serifenlose Schrift verwenden, sparsam mit Markierungen von Text umgehen
  • Darstellung von Inhalten durch Nicht-Textelemente: Förderung von Verständlichkeit durch Bilder, Symbole oder Audio

Leichte Sprache

Sehr einfache Sprache ("Leichte Sprache") sollte immer dann verwendet werden, wenn die Inhalte voraussichtlich auch von lernbehinderten Menschen gelesen werden. Der Link zu dem leichten Text muss besonders gut erkennbar sein. Meist wird er durch das Icon Leichte Sprache aus dem Container Symbolbilder dargestellt.

Diese Seiten sollten von speziell dafür ausgebildeten Autoren "übersetzt" werden. KOGIS arbeitet zurzeit für diese Übersetzungen mit dem Büro für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen zusammen. Ein Beispiel ist auf unserer Startseite eingebunden und verweist auf eine Inhaltsseite, die unsere Aufgaben in der Kompetenzstelle zusammenfasst.

Übersetzungsbüros in Deutschland für Leichte Sprache

Eine Übersicht der Übersetzungsbüros in Deutschland für Leichte Sprache finden Sie auch unter https://www.leichte-sprache.org/neues-und-termine/neue-infos/

Kursiv wird insbesondere im Fließtext als nicht barrierefrei empfunden, weil kursiv am Bildschirm nicht besonders gut lesbar erscheint. Kursive Schrift lässt sich bei starker Vergrößerung schlechter lesen, da Vergrößerungssysteme Schwierigkeiten bei der Kantenglättung haben und die Schrift "verpixelt".
Auch auf anderen Systemen ist eine Kantenglättung nicht immer vorhanden.

Nein, i-Frames sind an sich erst einmal nicht barrierefrei, weil die Inhalte von Screenreadern (Vorleseprogrammen) in vielen Fällen nicht erkannt werden. Sie können aber mit entsprechendem Aufwand barrierefrei gestaltet werden.

Es wird ggf. nur vorgelesen, dass ein Objekt eingebunden ist (wenn überhaupt, manche Screenreader überspringen das auch einfach), der Inhalt wird dabei nicht erschlossen. Man kann dem i-Frame zwar wie jedem Bild einen alternativen Text und einen Beschreibungstext (wie bei unseren Bildern: longdesc) geben, aber häufig werden richtig komplexe Daten dargestellt. Dafür reicht die Beschreibung natürlich nicht aus.

Eine Liste in dieser Form bieten wir nicht an.

Wenn Ihre Vorlage – z.B. ein Worddokument – ein Sonderzeichen (z. B. den langen Gedankenstrich, den geschützten Trennstrich usw.) enthält und Sie diesen Text mittels Kopieren und Einfügen in ein Absatztextfeld einbetten, sieht der Text im Frontend zwar richtig aus, führt aber dazu, dass der Code in diesem Fall nicht HTML-konform und damit nicht barrierefrei ist.

Das gilt auch für runde Anführungszeichen "" aus Word. Diese ergeben bei der Einbettung keinen validen HTML-Code (nur gerade Anführungszeichen sind erlaubt).

Achten Sie deshalb darauf, das Absatztextfeld nach dem Einbetten von Text aus Vorlagen nochmals durchzugehen und diese Zeichen zu ersetzten oder den zu kopierenden Text schon vor dem Kopieren vorzubereiten.

Generell gelten alle Kriterien, die für herkömmliche "Datentabellen" gelten. Hierbei ist es egal, ob sie in Excel, HTML usw. realisiert sind.

Microsoft stellt einen Leitfaden zum Erstellen von Microsoft Excel-Arbeitsmappen mit verbesserter Zugänglichkeit dar, zu dem wir verweisen möchten.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.

Folgende Merkmale muss die barrierefreie PDF-Datei mindestens beinhalten:

  • Die Dokumentenstruktur der PDF-Datei muss durch Tags gekennzeichnet sein.
  • Die Reihenfolge der Tagstruktur muss korrekt sein.
  • Texte müssen sinnvoll mit Tags strukturiert sein.
  • Erhaltung der Lesereihenfolge
  • Umfließen-Funktion (Textvergrößerung und Umbruch der Inhalte) muss funktionieren und in einer sinnvollen Reihenfolge untereinander dargestellt werden.
  • Sinnvolle Alternativtexte für Grafiken und Abbildungen müssen erstellt werden.
  • Die Tabellen müssen richtig aufgebaut und ausgezeichnet sein.
  • Individuelle Einstellungen durch Veränderung der farblichen Darstellung von Text und Hintergrund muss möglich sein.
  • Lesezeichen müssen einen Überblick über den Inhalt geben (und nach Wertigkeit unterschieden werden können).
  • Es muss die korrekte Hauptsprache sowie Sprachwechsel angegeben sein.
  • Metadaten (Titel, Verfasser, Zugriffsrecht für Barrierefreiheit) und Dokumententitel müssen vergeben werden.
  • Eine Bedienung ausschließlich mit der Tastatur muss möglich sein.
    Mehrfachkennzeichnung: Inhalte, die durch ihre Farbe vermittelt werden, brauchen Zusatzmerkmale, z. B. eine Unterstreichung bei Links. Diese müssen auf ihre korrekte Funktion überprüft werden.
  • Die PDF-Datei muss für behinderte und nicht behinderte Menschen gleichermaßen zugänglich sein.
  • Alle Texte und informative Grafiken sollen ausreichende Helligkeitskontraste haben.

Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.

Bei der Beauftragung eines Videos in deutscher Gebärdensprache für die KOGIS-Webseiten haben einige Dienststellen mehr Vorgaben gefordert als erforderlich sind. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte hier noch einmal aufgeführt:

  • Die Filme sollten im mp4-Format (möglichst mit dem Code h.264)erstellt und über die Videofunktionen eingebunden werden.
  • das Video soll in der Breite den kompletten Inhaltsbereich einnehmen (585 Pixel Breite) und auf Vollbild vergrößerbar sein.
  • Die Filme dürfen eine Dateigröße von 40 MB nicht überschreiten, weil das BVN diese Datenübertragungshöchstgrenze gesetzt hat.
  • Wünschenswert ist, dass die Videos in der linken oberen Ecke das Logo der Bremer Verwaltung (jpg, 128 KB) mit dem Schlüssel enthalten.

Die Videos müssen nicht gleich aussehen. Dass bedeutet auch, dass es unwesentlich ist, ob auf dem Video eine Frau oder ein Mann zu sehen ist.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Protokollen der AG Internet im internen Bereich dieser Website (die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihren Ressortansprechpersonen).

Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/innen Bremen

Bedienung und Navigation in Gebärdensprache einer Webseite

Da die Bedienungs- und Navigationsmöglichkeiten in allen KOGIS-Auftritten identisch sind, haben wir einen zentralen und möglichst allgemein gültigen Navigationsfilm erstellt. Dieser Film wurde einmalig auf der Seite www.kogis.bremen.de hochgeladen und steht allen weiteren KOGIS-Instanzen zur Verfügung. Somit muss dieser Film nicht nochmals von Ihnen erstellt und auch nicht auf Ihre Instanz hochgeladen werden.

Einbindung über HTML

Sie können auf Ihrer Instanz in einem weiteren Absatz mit der Überschrift Bedienung und Navigation dieses Webauftritts einen HTML-Text einbinden, durch den die Anzeige des Videos erfolgen kann. Auch hier muss das Video nicht auf Ihrer Instanz vorhanden sein.

Kopieren Sie dafür den Inhalt aus dieser Vorlage für den HTML-Text (txt, 1.5 KB) in das Feld Absatztext.

Das Navigationsvideo sollten Sie auch schon einbinden, wenn das Video für den Webauftritt noch nicht vorhanden ist.

  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
    Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sind alle Körperschaften des öffentlichen Rechts dazu verpflichtet, ihr Internet- und Intranetangebot barrierefrei zu gestalten.
  • Erhöhung der Reichweite
    In Deutschland sind ca. 28 Prozent der Bevölkerung aufgrund echter Behinderung oder anderer Einschränkungen kaum oder gar nicht in der Lage, das Internet zu nutzen. Somit erweitert sich der potenzielle Adressatenkreis.
  • Vorteile für alle Nutzer und Nutzerinnen
    Einer der wichtigsten Punkte ist die Feststellung, dass Barrierefreiheit nicht nur den unmittelbar Betroffenen eine große Hilfe ist. So profitieren sämtliche Besucher und Besucherinnen von einer einfachen Handhabung und einer durchgängig logischen Navigation. Auch die Bedienbarkeit durch Tastenkürzel oder die skalierbare Schrift bieten klare Vorteile. Zusammenfassend wirkt sich Barrierefreiheit insbesondere auf folgende Punkte aus: Verständlichkeit, Orientierung, Bedienbarkeit, Wahrnehmbarkeit und Nachhaltigkeit. Jeder dieser Bereiche ist auch für die Nutzung durch nicht eingeschränkte Menschen förderlich.
  • Flexibilität bei Ausgabegeräten
    Durch die eindeutigen Richtlinien hinsichtlich Technik und Gestaltung barrierefreier Seiten, kann diese Standardisierung auch zur Darstellung auf verschiedenen Endgeräten genutzt werden. Besonders die Skalierung der Schrift und der gesamten Website ist bei der Ausgabe auf kleinen Bildschirmen ein Vorteil. Somit können PDAs, Handys mit http-Browser (Großteil der UMTS-Handys), Tablet PCs und Terminalinstallationen deutlich besser genutzt werden.
  • Verbesserte Druckausgabe
    Anhand der für Barrierefreiheit verwendeten Stylesheets, ist eine deutlich verbesserte Druckfunktion möglich. So ist auf barrierefreien Seiten bei bedienen des Druck-Buttons eine Ausgabe ohne Navigationselemente und mit automatischer Anpassung der Größe an das Druckformat möglich. Aus diesem Grund ist bei den KOGIS-Modulen auch keine extra Druckversion notwendig.
  • Optimierte Auffindbarkeit durch Suchmaschinen
    Ein Top-Ranking in den großen Suchmaschinen ist für Anbieter von Informationen und Leistungen im Internet unumgänglich. Durch die Verwendung von Alternativtexten bei Bildern, Untertiteln für verschiedene Dokumente und die durchgängige Eingabe von Meta-Daten im Rahmen einer barrierefreien Gestaltung, werden Informationen geschaffen, welche durch Suchmaschinen deutlich besser auffindbar sind. Hier sprechen die Zahlen nach Umstellung der Webauftritte mit Hilfe der KOGIS-Module für sich.
  • Kürzere Ladezeiten
    Der überwiegende Anteil der deutschen Haushalte ist noch nicht über einen Breitbandzugang an das Internet angeschlossen. Diese Tatsache verdeutlicht die Notwendigkeit, auf Onlineportalen die Datenmengen so gering wie möglich zu halten. Ein barrierefreies Internetangebot gewährleistet aufgrund des Verzichts auf aufwändige und meist überflüssige Animationen und Spielereien kurze Ladezeiten.
  • Kompatibilität mit zukünftigen Browsertechnologien
    Die Standardisierung der verwendeten HTML-Objekte für barrierefreie Internetangebote sichert die Kompatibilität mit zukünftigen Browsern. Somit bleiben teuere Nachbesserungen für eine korrekte Darstellung beim Wechsel einer Browsergeneration erspart. Die KOGIS-Module mussten beispielsweise bei der Umstellung vom Internet-Explorer 6 auf 7 an keiner Stelle angepasst werden. Tests unter der neuen Internet Explorer Version 8 zeigten das gleiche Ergebnis.
  • Einfacheres Management von Onlineauftritten
    Die Trennung von Layout und Inhalt ist unter anderem Bestandteil von barrierefreien Webangeboten. Durch ein Enterprise Content-Management-System wird das Handling von Inhalten zusätzlich in großem Maße erleichtert. Die kombinierte Zusammensetzung der Seite anhand eines ECMS ermöglicht beispielsweise eine mehrfache Positionierung eines Inhaltes, ohne eine Redundanz im System zu erzeugen.