Jeder Mensch soll grundsätzlich selbst darüber entscheiden dürfen, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Das ist ein Aspekt hinter dem umfangr eichen Begriff des Datenschutzes. Der Datenschutz soll die Rechte des Einzelnen in unserer zunehmend digitalen und vernetzten Informationsgesellschaft schützen. In diesem Zusammenhang haben Webseitenbetreiber konkrete Pflichten und Vorgaben unterschiedlichster Art. Für KOGIS-Webseiten haben wir zentrale Informationen an dieser Stelle zusammengetragen.
Wenn Sie für Ihre Dienststelle oder Ihr Projekt eine neue KOGIS-Instanz bekommen, ist dort automatisch ein Vorschlag für eine Datenschutzerklärung hinterlegt, die wir Ihnen für die Nutzung empfehlen.
Die Inhalte wurden mit der datenschutz nord GmbH abgestimmt.
Bitte beachten Sie, dass der Inhalt dieser Datenschutzerklärung nach § 5 des Telemediengesetzes "[…] leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar […]" sein muss.
Es reicht also nicht, die Datenschutzerklärung ausschließlich im Impressum zu verorten. Deshalb müssen die Angaben der Datenschutzerklärung auf einer separaten Inhaltsseite angelegt und diese in die Fußnavigation eingebunden werden, damit sie von jeder Seite aus erreichbar ist.
Bei rechtlichen Änderungen und notwendigen Anpassungen gibt das KOGIS-Team die Informationen selbstverständlich weiter, allerdings ist aus rechtlichen Gründen jede:r Webseitenbetreibende selbst für die Pflege des eigenen Auftritts verantwortlich.