Die Begriffe einfache und leichte Sprache haben grundsätzlich die gleiche Bedeutung. Die leichte Sprache geht unserer Meinung nach aber noch einen Schritt weiter.
Für die Gebrauchstauglichkeit ist die Verwendung einer einfachen Sprache sehr wichtig. Gut verständliche Sprache nützt dabei allen Internetbesuchern und nicht speziell einer bestimmten Gruppe.
Sehr einfache Sprache ("Leichte Sprache") sollte immer dann verwendet werden, wenn die Inhalte voraussichtlich auch von lernbehinderten Menschen gelesen werden. Der Link zu dem leichten Text muss besonders gut erkennbar sein. Meist wird er durch das Icon aus dem Container Symbolbilder dargestellt.
Diese Seiten sollten von speziell dafür ausgebildeten Autoren "übersetzt" werden. KOGIS arbeitet zurzeit für diese Übersetzungen mit dem Büro für leichte Sprache der Lebenshilfe Bremen zusammen. Ein Beispiel ist auf unserer Startseite eingebunden und verweist auf eine Inhaltsseite, die unsere Aufgaben in der Kompetenzstelle zusammenfasst.
Eine Übersicht der Übersetzungsbüros in Deutschland für Leichte Sprache finden Sie auch unter https://www.leichte-sprache.org/neues-und-termine/neue-infos/
Kursiv wird insbesondere im Fließtext als nicht barrierefrei empfunden, weil kursiv am Bildschirm nicht besonders gut lesbar erscheint. Kursive Schrift lässt sich bei starker Vergrößerung schlechter lesen, da Vergrößerungssysteme Schwierigkeiten bei der Kantenglättung haben und die Schrift "verpixelt".
Auch auf anderen Systemen ist eine Kantenglättung nicht immer vorhanden.
Nein, i-Frames sind an sich erst einmal nicht barrierefrei, weil die Inhalte von Screenreadern (Vorleseprogrammen) in vielen Fällen nicht erkannt werden. Sie können aber mit entsprechendem Aufwand barrierefrei gestaltet werden.
Es wird ggf. nur vorgelesen, dass ein Objekt eingebunden ist (wenn überhaupt, manche Screenreader überspringen das auch einfach), der Inhalt wird dabei nicht erschlossen. Man kann dem i-Frame zwar wie jedem Bild einen alternativen Text und einen Beschreibungstext (wie bei unseren Bildern: longdesc) geben, aber häufig werden richtig komplexe Daten dargestellt. Dafür reicht die Beschreibung natürlich nicht aus.
Eine Liste in dieser Form bieten wir nicht an.
Wenn Ihre Vorlage – z.B. ein Worddokument – ein Sonderzeichen (z. B. den langen Gedankenstrich, den geschützten Trennstrich usw.) enthält und Sie diesen Text mittels Kopieren und Einfügen in ein Absatztextfeld einbetten, sieht der Text im Frontend zwar richtig aus, führt aber dazu, dass der Code in diesem Fall nicht HTML-konform und damit nicht barrierefrei ist.
Das gilt auch für runde Anführungszeichen "" aus Word. Diese ergeben bei der Einbettung keinen validen HTML-Code (nur gerade Anführungszeichen sind erlaubt).
Achten Sie deshalb darauf, das Absatztextfeld nach dem Einbetten von Text aus Vorlagen nochmals durchzugehen und diese Zeichen zu ersetzten oder den zu kopierenden Text schon vor dem Kopieren vorzubereiten.
Generell gelten alle Kriterien, die für herkömmliche "Datentabellen" gelten. Hierbei ist es egal, ob sie in Excel, HTML usw. realisiert sind.
Microsoft stellt einen Leitfaden zum Erstellen von Microsoft Excel-Arbeitsmappen mit verbesserter Zugänglichkeit dar, zu dem wir verweisen möchten.
Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.
Folgende Merkmale muss die barrierefreie PDF-Datei mindestens beinhalten:
Außerdem möchten wir an dieser Stelle auf die Handbücher des AFZ verweisen.
Bei der Beauftragung eines Videos in deutscher Gebärdensprache für die KOGIS-Webseiten haben einige Dienststellen mehr Vorgaben gefordert als erforderlich sind. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte hier noch einmal aufgeführt:
Die Videos müssen nicht gleich aussehen. Dass bedeutet auch, dass es unwesentlich ist, ob auf dem Video eine Frau oder ein Mann zu sehen ist.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Protokollen der AG Internet im internen Bereich dieser Website (die Zugangsdaten erhalten Sie von Ihren Ressortansprechpersonen).
Da die Bedienungs- und Navigationsmöglichkeiten in allen KOGIS-Auftritten identisch sind, haben wir einen zentralen und möglichst allgemein gültigen Navigationsfilm erstellt. Dieser Film wurde einmalig auf der Seite www.kogis.bremen.de hochgeladen und steht allen weiteren KOGIS-Instanzen zur Verfügung. Somit muss dieser Film nicht nochmals von Ihnen erstellt und auch nicht auf Ihre Instanz hochgeladen werden.
Sie können auf Ihrer Instanz in einem weiteren Absatz mit der Überschrift Bedienung und Navigation dieses Webauftritts einen HTML-Text einbinden, durch den die Anzeige des Videos erfolgen kann. Auch hier muss das Video nicht auf Ihrer Instanz vorhanden sein.
Kopieren Sie dafür den Inhalt aus dieser Vorlage für den HTML-Text (txt, 1.5 KB) in das Feld Absatztext.
Das Navigationsvideo sollten Sie auch schon einbinden, wenn das Video für den Webauftritt noch nicht vorhanden ist.